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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 13.02.2013 - L 7 R 317/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hochrechnung auf ein Jahreseinkommen. keine durchgängige selbständige Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres. Existenzgründer. Ermächtigungsgrundlage. Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommensteuerbescheid

 

Orientierungssatz

Bei einer Nichtausübung einer selbständigen Tätigkeit in einem "vollen" Zeitraum von 12 Monaten in einem Kalenderjahr dürfen die in nur einem Teilzeitraum erzielten Einkünfte aus einer Selbständigkeit nicht auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet werden.

 

Normenkette

SGB VI § 165 Abs. 1, § 123 Abs. 3; SGB IV § 15

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.12.2014; Aktenzeichen B 5 RE 12/14 R)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 26. September 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der von der Klägerin zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für den 1. Februar bis 31. Dezember 2006 streitig; hierbei ist insbesondere die Höhe des zugrunde zu legenden Jahreseinkommens der Klägerin als Selbstständige im Rahmen einkommensgerechter Beitragszahlungen umstritten.

Die am ... 1983 geborene Klägerin nahm am 09. August 2004 eine selbstständige Tätigkeit auf; ihr wurde ab diesem Zeitraum ein sogenannter Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit nach § 421 des 3. Sozialgesetzbuches (SGB III) bewilligt.

Mit Bescheid vom 04. August 2004 stellte die Beklagte gegenüber der Klägerin die Versicherungspflicht als sogenannter “Existenzgründer„ gem. § 2 S. 1 Nr. 106. Sozialgesetzbuch (SGB VI) fest. In einem Fragebogen gab die Klä...

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