Entscheidungsstichwort (Thema)
Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen. Beachtung der Altersgrenze von 68 Jahren
Orientierungssatz
Die Altersbegrenzung nach § 95 Abs 7 S 2 SGB 5 gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen.
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen.
Den im November 1991 gestellten Antrag des ... 1935 geborenen Klägers auf Erteilung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch <SGB V> lehnte die Beklagte nach längerem Schriftwechsel mit dem Kläger mit Bescheid vom 8. Februar 1995 ab. Die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit und damit auch die Wirtschaftlichkeit sei aufgrund der vom Kläger eingereichten Unterlagen nicht hinreichend nachgewiesen.
Die dagegen gerichtete Klage hat das Sozialgericht mit Urteil vom 27. September 2000 abgewiesen. Hinsichtlich der Entscheidungsgründe wird auf das erstinstanzliche Urteil Bezug genommen.
Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Berufung eingelegt, die er kurz vor dem Verhandlungstermin damit begründet hat, dass die Erteilung der Genehmigung zu Unrecht versagt werde. Der Kläger sei für die Durchführung künstlicher Befruchtungen qualifiziert und biete auch Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung der Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Bei Vergleich der Erfolgsquote des Klägers mit denen anderer Ärzte habe das Sozialgericht nicht auf die Erfolgsquote insgesamt zurückgreifen, sondern den Kläger nur an der Quote bei niedergelassenen Ärzten messen dürfen. Es seien außerdem statistische Grundsätze nicht ausr...