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LSG Hamburg Urteil vom 08.02.2017 - L 2 AL 35/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeldanspruch. fiktive Bemessung. Ermittlung des Bemessungszeitraums. Zeiten des Elterngeldbezugs. freiwillig weiterversicherter Selbständiger. betreuungs- und erziehungsbedingte Minderung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt. Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung

 

Orientierungssatz

Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums bleiben gem § 150 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3 Zeiten außer Betracht, in denen ein nunmehr Arbeitsloser, der vor dem Bezug von Elterngeld oder Erziehungsgeld wegen selbständiger Tätigkeit freiwillig weiterversichert war, Elterngeld oder Erziehungsgeld bezogen hat und in einem neuen abhängigen Beschäftigungsverhältnis betreuungs- und erziehungsbedingt die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt gegenüber der monatlichen Bezugsgröße vermindert war.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.06.2018; Aktenzeichen B 11 AL 8/17 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 17. März 2016 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 6. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Juni 2015 sowie der Bescheide vom 7. Juli 2015, 10. August 2015, 1. September 2015 und 24. September 2015 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines fiktiven Bemessungsentgelts nach der Qualifikationsgruppe 1 für die Zeit vom 1. Mai 2015 bis zum 30. September 2015 mit Ausnahme der Zeiträume 6. bis 8. Mai 2015, 10. Juli 2015, 5. August 2015, 4. September 2015 und 23. bis 26. September 2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg) unter Zugrundelegung einer fiktiven Bemessung nach § 152 Sozialgesetzbuch ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeldanspruch. Ermittlung des Bemessungszeitraums. Berücksichtigung von Zeiten des Elterngeldbezugs. freiwillig weiterversicherter Selbständiger. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. ...

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