Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerbehindertenrecht. saarländische Blindheitshilfe. gleichzuachtende Störung des Sehvermögens. faktische Blindheit. Erkennen-Können. spezifische Sehstörung. reflektorische Augenbewegung. Pupillenlichtreaktion. somatoforme Störung. subjektives Blindheitsempfinden. Psychogene Erblindung. Verarbeitungsstörung
Orientierungssatz
Liegt keine auf körperliche Ursachen beruhende Blindheit, sondern eine aufgrund einer somatoformen Störung subjektiv als Blindheit erlebte Erkrankung vor, stellt diese keine Blindheit iS des Saarländischen Blindheitshilfegesetzes (juris: BliHiG SL) dar.
Normenkette
BliHiG § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; BVG § 30 Abs. 1, 16; SGB IX § 2 Abs. 1
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 16.01.2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über die Gewährung von Blindheitshilfe bis März 2012.
Der ... 1962 geborene Kläger stellte am 10.06.2010 erstmals einen Antrag auf Gewährung einer Blindheitshilfe.
Der Beklagte holte daraufhin eine neurologisches Gutachten von Prof. Dr. K.-H. G ... (erstattet am 20.08.2010) ein. In der Zusammenfassung des Gutachtens wurde ausgeführt, dass die von dem Kläger angegebene hochgradige Einschränkung des Sehvermögens von Seiten des neurologischen Fachgebiets nicht zu erklären sei. Aus der von dem Kläger erlittenen rechts parietooccipitalen ICB könne eine Hemianopsie zur Gegenseite resultieren. Der von dem Kläger angegebene vollständige Visusverlust sei jedoch hierdurch nicht erklärbar. Außerdem sei aus neurologischer Sicht nicht zu erklären, wieso nach der Reh...