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LSG Berlin Urteil vom 08.11.2001 - L 8 RA 96/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung auf den Stand 31.12.1991

 

Orientierungssatz

Art 2 § 39 Abs 1 RÜG, wonach ermittelte Renten ua wegen Alters auf den Stand 31.12.1991 erhöht werden, ist nicht verfassungswidrig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.2003; Aktenzeichen B 4 RA 9/02 R)

 

Tatbestand

Die 1935 geborene Klägerin war seit dem Jahre 1954 im Beitrittsgebiet im Wesentlichen freiberuflich als Schriftstellerin und Journalistin tätig. Sie führte selbst Beiträge zur Sozialversicherung der DDR an das zuständige Finanzamt ab und entrichtete seit dem 1. Mai 1988 Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR). Mit Urkunde des Ministerium für Kultur der DDR vom 25. Mai 1988 wurde ihr entsprechend der Anordnung vom 27. Oktober 1987 über die zusätzliche Versorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR eine Versorgungszusage nach diesem System (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 15 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)) erteilt. Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem hat der Versorgungsträger vom 8. November 1971 (Aufnahme der Klägerin in den Schriftstellerverband der DDR) an anerkannt (Bescheid vom 12. Mai 1995).

Die Klägerin beantragte bei der Beklagten am 1. Dezember 1994 die Gewährung einer Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres sowohl nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) als auch nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets und gab dazu an, sie beabsichtige nicht, ihre selbständige Tätigkeit aufzugeben. Mit Bescheid vom 21. Juni 1995 gewährte die Beklagte eine Altersrente nach Art. 2 § 4 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ab dem 1. April 1995. Der monatliche Wert dieser Altersrente ergab sich aus der Summe der Werte, die in der Sozialpfl...

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