Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Sachbezug. kostenfreie Verpflegung durch Familienangehörige in der Haushaltsgemeinschaft
Orientierungssatz
1. Die einem volljährigen, in Haushaltsgemeinschaft lebenden Kind von den Eltern zugewandte freie Verpflegung stellt als Sachleistung bzw Sachbezug mit Marktwert zu berücksichtigendes Einkommen nach § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 iVm § 2 Abs 4 AlgIIV aF dar. Bedenken im Hinblick auf die - von § 1 Abs 1 S 1 SachbezV 1995 abweichende - Festsetzung des Wertes in Höhe von 35% der Regelleistung bestehen nicht.
2. Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit nach § 2 Abs 1 S 1 SGB 2, ist es unerheblich, wenn der Hilfebedürftige die angebotene Vollverpflegung nur teilweise in Anspruch nimmt.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung freier Verpflegung bei der Berechnung der Höhe von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Zeit vom 18. Januar bis 31. Juli 2005.
Die ... 1985 geborene Klägerin wohnt zusammen mit ihren Eltern in einer 66,9 m² großen Wohnung, für die von ihren Eltern eine Bruttogesamtmiete von 418,55 € zu zahlen ist. Die Mutter erzielte im maßgebenden Zeitraum ein monatliches Nettoeinkommen von 1.464,83 € (brutto 1.782,53 €) aus einer abhängigen Beschäftigung, der Vater hatte keine Einkünfte. Das Kindergeld in Höhe von 154,00 € monatlich erhielt die Mutter der Klägerin. Mietzahlungen leistet...