Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsärztliche Zulassung. Vielzahl zu besetzender Stellen. Konkurrentenklage. Teilbarkeit einer Zulassungsentscheidung
Leitsatz (amtlich)
Entscheiden die Zulassungsgremien in einem einheitlichen Verfahren über die Besetzung einer Vielzahl von Vertragsarztstellen derselben Arztgruppe desselben Planungsbereichs, darf sich ein nicht zugelassener Bewerber mit seiner offensiven Konkurrentenklage nicht darauf beschränken, nur die Zulassungen einzelner Vertragsärzte anzufechten.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. März 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2); die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Zulassung des Klägers zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Der 1969 geborene Kläger verfügt über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium und ist seit 2000 Diplom-Psychologe mit dem Schwerpunkt pädagogische Psychologie. Er erhielt am 2. Juni 2008 seine Approbation als psychologischer Psychotherapeut. Die Eintragung in das Ärzteregister der Beigeladenen zu 3) erfolgte am 10. November 2008. Im Januar 2010 schloss der Kläger eine zusätzliche Fachkundeausbildung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarung (Psych-Vb) ab. Er war bislang als klinischer Psychologe für Kinder und Jugendliche, im schulpsychologischen Dienst und als freiberuflicher Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in einer entsprechenden Praxis tätig. Er...