Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. Amtsermittlungsgrundsatz. Parteivorbringen kein zulässiges Beweismittel
Orientierungssatz
Das Parteivorbringen ist im sozialgerichtlichen Verfahren kein zulässiges Beweismittel und die Darlegungen von medizinischen Laien sind regelmäßig nicht geeignet, Sachverständigengutachten von Ärzten zu erschüttern.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 07. Dezember 2005 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Pflegegeld.
Die ... 1935 geborene Klägerin beantragte am 15. November 2003 bei der Beklagten Pflegegeld. Diese ließ die Klägerin durch den Sozialmedizinischen Dienst S-C - SMD - begutachten. Für den SMD suchte die Ärztin M die Klägerin in häuslicher Umgebung auf und erstattete am 08. April 2004 ein Gutachten mit den Diagnosen Insuffizienz und insulinpflichtiger Diabetes mellitus. Diese Beeinträchtigungen führten dazu, dass bei der Klägerin ein täglicher Hilfebedarf in der Grundpflege von 24 Minuten und in der hauswirtschaftlichen Versorgung von 60 Minuten durchschnittlich täglich vorliege. Daraus ergebe sich keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Gesetzlichen Pflegeversicherung.
Daraufhin lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 23. April 2004 die Bewilligung von Pflegegeld ab.
Den Widerspruch der Klägerin hiergegen wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 16. Dezember 2004 zurück.
Gegen diesen der Klägerin am 03. Januar 2005 zugestellten Widerspruchsbescheid hat diese am 01. Februar 2005 Klage beim Sozialgericht Cottbus erhoben. Zur Begrün...