Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses. Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vermittlungsaussichten in der Ermessensentscheidung über die Bewilligung eines Gründungszuschusses
Orientierungssatz
Die Berücksichtigung von Vermittlungsaussichten am allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen einer Ermessensentscheidung über die Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Arbeitslosen stellt keinen Ermessensfehler dar, sodass bei einer positiven Prognose über die erfolgreiche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt während des Arbeitslosengeldbezugs ein Antrag auf Gewährung von Gründungszuschuss im Rahmen der Ermessensausübung abgelehnt werden kann.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Gewährung eines Gründungszuschusses (GZ) für eine selbständige Tätigkeit im Bereich der Glas- und Gebäudereinigung.
Der 1963 geborene Kläger absolvierte vom 1. September 1979 bis 15. Juli 1981 eine Ausbildung zum Dachdecker und vom 1. September 1984 bis 30. Juni 1985 eine Ausbildung zum Gebäudereiniger. Er war seit 1996 mit kurzzeitiger Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit bei der Gebäudereinigung W als Gebäudereiniger beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde durch Aufhebungsvertrag am 24. Juli 2012 zum 31. Juli 2012 beendet. Er meldete sich daraufhin bei der Beklagten am 25. Juli 2012 mW zum 1. August 2012 arbeitslos und beantragte die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg).
Anlässlich der persönlichen Vorsprache bei der Beklagten am 25. Juli 2012 teilte der Kläger ausweislich des von...