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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.08.2005 - L 13 AL 1226/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer. Zulassung der verspäteten Antragstellung. unbillige Härte. Herstellungsanspruch. Spontanberatung

 

Orientierungssatz

1. Als leistungsbegründendes Ereignis iS des § 324 Abs 1 S 1 SGB 3 ist grundsätzlich das Ereignis anzusehen, das den Leistungsfall auslöst. Bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung handelt es sich hier um das Ereignis, das den unmittelbaren Leistungsbedarf verursacht.

2. Zum Nichtvorliegen einer unbilligen Härte iS von § 324 Abs 1 S 2 SGB 3.

3. Ein Anlass zu einer Spontanberatung, aus deren Unterlassen ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch folgen kann, kommt im Hinblick auf Leistungen gemäß § 421j SGB 3 (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer) nur dann in Betracht, wenn die Bundesagentur für Arbeit vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses, also vor Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses, von sämtlichen Tatbestandvoraussetzungen Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis zumindest ohne Weiteres hätte erlangen können.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.02.2007; Aktenzeichen B 7a AL 36/06 R)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Leistung der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs).

Der ... 1945 geborene Kläger hatte seit 1. August 1979 in einem Beschäftigungsverhältnis als Mitarbeiter im Anzeigenaußendienst bei der R KG in O gestanden. Am 17. Dezember 2002 meldete er sich beim Arbeitsamt Lahr (ArbA) arbeitslos und beantragte die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg). Ausweislich der vorgelegten Arbeitsbescheinigung der R KG vom 30. Dezember 2002 war das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber am 29. Mai 2002 mit Wirkung zum 31. Dezember 2002 gekündigt worden. Das in der Arbeitsbescheinigung angegebene beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt fü...

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