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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.02.2018 - L 13 R 4156/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. keine Befreiung von der Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts und Steuerberaters in seiner nebenberuflichen Tätigkeit als angestellter Hochschullehrer für Steuerrecht. berufsfremde Tätigkeit

 

Orientierungssatz

Die nebenberufliche Tätigkeit als angestellter Hochschullehrer stellt für einen selbstständig tätigen Rechtsanwalt und Steuerberater eine berufsfremde Tätigkeit dar, die nicht zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 22.10.2018; Aktenzeichen B 5 RE 6/18 B)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte den Kläger für die Zeit vom 1. September 2014 bis 31. August 2016, in der er als Hochschullehrer für den Bereich „Auditing & Taxation„ tätig war, von der Versicherungspflicht befreien muss.

Der 1973 geborene Kläger übt den Beruf des Rechtsanwalts und Steuerberaters aus, wobei er seit dem 30. Juli 2002 Mitglied beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist. In seinem Beruf war er zunächst als angestellter Rechtsanwalt und Steuerberater und hierfür von der Versicherungspflicht befreit, tätig; seit dem Jahr 2013 ist er in diesem Beruf selbstständig tätig.

Aufgrund des Dienstvertrages vom 17. Februar 2014 nahm er für die Zeit vom 1. September 2014 bis 31. August 2016 die Tätigkeit eines Hochschullehrers für den Bereich „Auditing & Taxation„ bei der x. - Staatlich anerkannte private Hochschule - (Beigeladene) auf. Gemäß Dienstvertrag betrug die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, das vereinbarte Gehalt wurde auf 4700 € monatlich...

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