Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Kostenerstattung. Notwendigkeit der vorherigen Einschaltung der Krankenkasse. kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Präimplantationsdiagnostik. kein Systemmangel. keine Kostenerstattung für In-Vitro-Fertilisation bei fehlender Fertilitätsstörung und Vorliegen einer vererbbaren Erkrankung. Verfassungsmäßigkeit. keine grundrechtsorientierte Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005. Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Leistungserbringern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier in Belgien) nur bei inländischem Sach- oder Dienstleistungsanspruch
Leitsatz (amtlich)
Die Präimplantationsdiagnostik unterfällt weder den Anspruchsregelungen der §§ 25, 26 SGB 5 als Maßnahme der Früherkennung, noch stellt sie eine Maßnahme der Krankenbehandlung nach § 27 SGB 5 dar noch ist sie nach § 27a SGB 5 zu gewähren noch liegt insoweit ein Systemmangel vor (vgl LSG Stuttgart vom 19.4.2013 - L 4 KR 5058/12).
Orientierungssatz
1. Ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach ständiger Rechtsprechung aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und deren Entscheidung abzuwarten. Dieses Verfahren ist auch zu fordern in Fällen, in denen von vornherein feststand, dass eine durch Gesetz oder Verordnung von der Versorgung ausgeschlossene Sachleistung verweigert werden würde und sich der Versicherte dadurch gezwungen gesehen hat, die Leistung selbst zu beschaffen (vgl BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R = BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr 12).
2. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Durchführung reproduktionsmedizinischer Behandlungen mittels In-Vitro-Fertilisation (IVF), wenn die künstliche Befruchtung...