Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. sachlich-rechnerische Honorarberichtigung. Aufteilung des Leistungsumfangs zwischen den Ärzten im Rahmen des Job-Sharings bei Eintritt in eine bereits bestehende Berufsausübungsgemeinschaft
Orientierungssatz
Zur Berechnung der Begrenzung des Umfangs einer Arztpraxis, wenn ein Job-Sharing-Partner nicht in eine Einzelpraxis, sondern in eine bereits bestehende Berufsausübungsgemeinschaft eintritt.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 09.08.2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 9.125,83 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen eine sachlich rechnerische Berichtigung der Quartale II/2008 bis IV/2008 wegen Überschreitung der Punktzahlobergrenzen im Rahmen des Job-Sharings in Höhe von 9.125,83 €.
Die Klägerin ist eine Gemeinschaftspraxis bestehend aus den Fachärzten für Innere Medizin - Kardiologie - Dr. R., Dr. R. und - wie sich aus der “Anlage zum Job-Sharing„ ergibt und wovon auch die Beteiligten ausgehen im Rahmen des Job-Sharing mit Dr. R. - Dr. E. mit gemeinschaftlichem Vertragsarztsitz in B.
Mit bestandskräftigem Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte (seinerzeit) im Zulassungsbezirk N. - ZA - vom 27.05.2002 (Beschluss vom 27.03.2002) war der Gemeinschaftspraxis Dr. R./Dr. R. die Genehmigung zur Gründung einer Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft mit Dr. E. als angestellter Ärztin ab 01.04.2002 erteilt worden. Gleichzeitig war Dr. E. im Bescheid zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden und, nachdem die Ärzte vorab entsprechende Verpflichtungserklärungen abgegeben hatten, das nachfolgende...