Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellungsklage. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nachweis der Hilfebedürftigkeit. Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen für die letzten 3 Monate. verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz (amtlich)
1. Zur Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 55 Abs 1 Nr 1 SGG.
2. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zur Vorlage von Kontoauszügen verpflichtet, selbst wenn ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch nicht besteht.
Orientierungssatz
Bei der Aufforderung, zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vorzulegen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt iS von § 31 SGB 10, sondern um eine Vorbereitungshandlung.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 7. August 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin verpflichtet ist, bei jeder Antragstellung im Zuge der Folgeantragsverfahren auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen bestehenden Konten vorzulegen.
Die 1954 geborene Klägerin bezieht seit 19. April 2005 Alg II nach dem SGB II. Der Anfang 2006 im Rahmen ihrer Antragstellung auf Fortzahlung der Leistungen erfolgten Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen kam die Klägerin im April 2006 nach. Am 23. Oktober 2006 beantragte sie die Fortzahlung des Alg II bei der Beklagten und machte dabei Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen. Mit Bescheid vom 16. November 2006 bewilligte die Beklagte Alg II für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2006 in Höh...