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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 12.05.2016 - L 7 AS 1924/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld II. Unterkunft und Heizung. Instandhaltungskosten für selbst bewohntes Wohneigentum. Hausgrundstück von angemessener Größe. Mehrfamilienhaus. Instandhaltung einer nicht selbst bewohnten Wohnung

 

Leitsatz (amtlich)

Instandhaltungskosten, die ein Mehrfamilienhaus betreffen, das im Alleineigentum des Leistungsberechtigten steht, können bei den Kosten der Unterkunft nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich auf seinen Wohnanteil beziehen.

 

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20. April 2012 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kosten der Unterkunft und Heizung für den Monat Oktober 2011 unter Berücksichtigung von Aufwendungen für Fliesenlegerarbeiten an einem Balkon.

Der 1952 geborene Kläger zu 1 ist seit 1984 Eigentümer des Grundstücks in S., das mit einem Wohnhaus sowie einer Garage bebaut ist. Das Grundstück ist mit einem dinglich gesicherten unentgeltlichen Wohnungsrecht zugunsten der Eltern des Klägers zu 1, H. L. und C. C. belastet. Die Kläger zu 1 bis 4 bewohnten in der streitbefangenen Zeit das Ober- und Dachgeschoss mit einer Wohnfläche von insgesamt 98 m², dessen Eltern die Einliegerwohnung im Erdgeschoss (Wohnfläche 67 m²).

Der Kläger zu 1 und die 1965 geborene Klägerin zu 2 sowie der 1995 geborene Sohn (Kläger zu 3) und die 2000 geborene Tochter (Klägerin zu 4) standen vom 1. Januar bis 14. November 2005 sowie sodann wieder vom 10. Mai 2007 bis 31. Oktober 2015 im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Da Finanzierungskosten für das Hausanwesen nicht mehr anfielen, wurden vom Beklagten im Rahmen der Leistungen für ...

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