Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausnahmen von der Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
Orientierungssatz
Eine Ausnahme vom Verlangen, den Sozialversicherungsausweis zu hinterlegen (§ 100 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4), ist nur in atypischen Fällen zu machen.
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist neben der Erstattung von Kosten des Verwaltungsverfahrens, der rechtzeitigen Auszahlung von Übergangsgeld (Übg) und der Frage, ob der Kläger seinen Sozialversicherungsausweis bei der Beklagten Ziffer 1 hinterlegen muß, auch die Gewährung höheren Übg bzw. Zwischen-Übg.
Der ... 1957 geborene Kläger ist verheiratet und hat einen im Jahr 1982 geborenen Sohn. Der Kläger kann den erlernten Beruf eines Heizungsbauers aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Die Abschlußprüfung in der von der Beklagten Ziffer 1 als berufliche Maßnahme zur Rehabilitation geförderten Fortbildung zum Heizungstechniker hat der Kläger nicht erfolgreich abgelegt, die Zulassung zur Wiederholungsprüfung wurde ihm bisher von den zuständigen Schulbehörden versagt.
Der Kläger bezog nach dem -- jedenfalls vorläufigen -- Scheitern des Abschlusses in der Fortbildung zum Heizungstechniker bis zum 24.09.1988 Arbeitslosengeld (Alg) und war danach bis 06.10.1989 in Arbeit. In der Zeit vom 01.10.1989 bis zur Aussteuerung mit Ablauf des 28.02.1991 erhielt er Krankengeld, im Anschluß hieran, ab dem 01.03.1991, Alg (Anspruchsdauer 312 Tage), wobei diese Leistungsbewilligung aufgehoben wurde, weil er von der Landesversicherungsanstalt Baden (LVA -- Beklagte Ziffer 2 --) ab dem 01.03.1991 bis zum 22.09.1991 Übg bewilligt bekam, zuletzt in Höhe von kalendertäglich DM 80,71. Zugrunde lag dieser Leistung folgendes Regelentgelt bzw. Nettoentgelt (jeweils zu...