Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. freiwillige Versicherung. hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger. Anspruch auf Existenzgründerzuschuss. Beitragsbemessung. Mindestbeitrag. Untergrenze. Fixum
Leitsatz (amtlich)
Der für die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss haben, nach § 240 Abs 4 S 2 SGB 5 maßgebliche 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße ist eine Untergrenze und kein Fixum.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 11. März 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten beider Instanzen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der Beiträge des Klägers in der Kranken- und Pflegeversicherung vom 1. Februar 2004 bis 4. Januar 2006.
Der Kläger ist seit 5. Januar 2004 als Fahrlehrer selbstständig tätig und erhielt für die Zeit vom 5. Januar 2004 bis 4. Januar 2006 einen Existenzgründungszuschuss der Bundesanstalt bzw. Bundesagentur für Arbeit (Bescheide vom 26. Januar 2004 und 15. Dezember 2004). Er ist bei der Beklagten zu 1 freiwillig kranken- und bei der bei der Beklagten zu 1 errichteten Pflegekasse, der Beklagten zu 2, pflegeversichert.
Gegenüber der Beklagten zu 1 gab der Kläger bei Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit voraussichtliche monatliche Einkünfte in Höhe von 1.200 € an. Mit Bescheid vom 18. Dezember 2003 setzte die Beklagte zu 1 daraufhin den Beitrag zur Kranken- bzw. zur Pflegeversicherung ab 5. Januar 2004 auf 170,26 € bzw. auf 20,53 € fest, ausgehend von Einkünften in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Im Bescheid ist vermerkt, dass die Beitragseinstufung lediglich unter Vorbehalt gelte und über...