Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsarzt. Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen die Zulassung eines anderen Vertragsarztes. defensive Konkurrentenklage
Orientierungssatz
Ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie wird durch die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Zulassung einer Konkurrentin im Wege einer Sonderbedarfszulassung nicht in eigenen Rechten verletzt (vgl BSG vom 7.2.2007 - B 6 KA 8/06 R = SozR 4-1500 § 54 Nr 10).
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09. August 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird sowohl für das erstinstanzliche Verfahren als auch für das Berufungsverfahren mit jeweils 60.000,- € festgesetzt.
Tatbestand
Streitig ist, ob der Kläger durch eine Sonderbedarfszulassung einer Konkurrentin in eigenen Rechten verletzt wird.
Der Kläger ist Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie in P niedergelassen und seit Juni 2005 im Wege einer Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
Die Beigeladene zu 8.) ist fachärztliche Internistin ebenfalls mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie; sie war im Januar 2006 als angestellte Oberärztin im Klinikum P beschäftigt und bis 31.07.2007 zur ambulanten Behandlung von Krebspatienten ermächtigt. Am 11.1.2006 beantragte sie bei dem Zulassungsausschuss im Regierungsbezirk K ihre Sonderbedarfszulassung für den Fachbereich internistische Onkologie und Häm...