Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. erstinstanzliche Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs. Beurteilung durch das Berufungsgericht. Bezifferung der voraussichtlichen Höhe des zu zahlenden Vorschusses für ein Wahlgutachten. effektiver Rechtsschutz
Leitsatz (amtlich)
1. Die erstinstanzliche Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt der Beurteilung durch das Berufungsgericht.
2. Unter Beachtung des Grundrechts auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist der von den Beteiligten zu zahlende Vorschuss für ein Wahlgutachten nach den zu erwartenden Kosten zu beziffern.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt wegen des Arbeitsunfalls vom 21. März 2013 die Verpflichtung der Beklagten zur Bewilligung von Leistungen der Heilbehandlung über den 10. Mai 2013 hinaus und deren Verurteilung zur Gewährung einer Verletztenrente.
Die 1989 geborene Klägerin übt eine berufliche Tätigkeit als Mechatronikerin in Vollzeit aus. Daneben war sie für Handball-Sport-Management A. e. V. als Handballspielerin (Torfrau) tätig und wurde von dieser bei der ersten Frauenmannschaft des SV A. 1907 e. V., bei dem das Spielrecht lag, in der Zweiten Handball-Bundesliga eingesetzt. Bei dem nicht streitgegenständlichen Ereignis vom 18. September 2011 war es beim Sprung einer gegnerischen Spielerin in den Torraum zum Körperkontakt mit dem rechten Knie der Klägerin gekommen, als diese aus dem Tor herauslief. Hierdurch waren eine Kontusion und eine Distorsion des rechten Kniegelenkes eingetreten. Priv.-Doz. Dr. Z., Radiologe, kam nach der Magnetresonanztomographie dieses Körperteils am 21. ...