Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragsbemessung. hauptberuflich selbstständig Tätiger freiwillig Versicherter. zeitweiser Überbrückungsgeldbezug. monatsweise Berücksichtigung
Leitsatz (amtlich)
Das einem hauptberuflich selbstständigen freiwilligen Versicherten gezahlte Überbrückungsgeld ist bei der Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Monaten zu berücksichtigen, in denen es gezahlt wird, und nicht auf das ganze Jahr bezogen in Höhe eines Zwölftels des insgesamt bezogenen Überbrückungsgeldes.
Revision Az.: B 12 KR 2/12 R
Nachgehend
BSG (Urteil vom 07.05.2014; Aktenzeichen B 12 KR 2/12 R)
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 11. September 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Höhe der vom Kläger an die Beklagten in der Zeit vom 02. Januar bis 31. Dezember 2006 zu entrichtenden Beiträge.
Der am … 1966 geborene Kläger ist seit 19. Dezember 2005 freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse (Beklagte zu 1)) ohne Anspruch auf Krankengeld und pflichtversichertes Mitglied der beklagten Pflegekasse (Beklagte zu 2)). Mit Bescheid vom 04. Januar 2006 bewilligte ihm die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Stuttgart, für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt am 02. Januar 2006 auf der Grundlage von § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ein Überbrückungsgeld für die Zeit vom 02. Januar 2006 bis 01. Juli 2006 in Höhe von monatlich € 2.090,95 als Zuschuss.
Mit Bescheid vom 22. Februar 2006 setzte die Beklagte zu 1) erstmals die Beiträge des Klägers zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung fest. De...