Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Hohe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes erbracht werden.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob sie im Internet einen wirksamen Vertrag miteinander geschlossen haben.
Die … in Hamburg verkauft über das Internet eigene Gegenstände gegen Höchstgebot, vermittelt auf diesem Wege Vertragsabschlüsse mit anderen Anbietern und gibt unter der Bezeichnung … auch Dritten die Möglichkeit, eigene Verkaufsveranstaltungen durchzuführen.
Eine Teilnahme ist Internetbenutzern nur nach Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für … möglich. Auf diese AGB wird bereits auf der Homepage von … hingewiesen. Die Teilnehmer können durch zweimaliges Anklicken den Text der AGB in druckgerechter Form abrufen.
Die AGB lauten u. a. wie folgt:
§ 3 Beschreibung des Kaufgegenstandes, Verkaufsangebot bei private auktionen
(1) … ermöglicht es Teilnehmern, im Eigentum des jeweiligen Teilnehmers Stehende Gegenstände, die im Rahmen von private auktionen verkauft werden sollen, auf Angebotsseiten öffentlich zu präsentieren.
(5) Der anbietende Teilnehmer wird im Rahmen der Freischaltung der Angebotsseite aufgefordert, die in Abs. 4 und § 5 Abs. 4 genannten Zusicherungen und Erklärungen gegenüber … abzugeben. … handelt dabei als Empfangs Vertreter aller anderen Teilnehmer, § 164 Abs. 3 BGB. Die Freischaltung erfolgt er...