Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Köln Urteil vom 12.01.2012 - 29 S 57/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Köln (Entscheidung vom 07.02.2011; Aktenzeichen 264 C 585/09)

 

Tenor

  • 1.

    Das am 07.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, Az. 264 C 585/09, wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.620,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 zu zahlen sowie der Klägerin weitere 402,81€ außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

  • 2.

    Die Kosten beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

  • 3.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I.

Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft A-Straße/B-Straße in 51143 Köln. Der Beklagte zu 1) ist der Fahrer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen #####, das in einen Zusammenstoß mit dem zu der Tiefgarage des Objekts der WEG gehörenden Rolltores verwickelt war. Bei dem Pkw handelt es sich um einen VW-Kleinbus, einen sog. Bully. Die Beklagte zu 2) ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der der Pkw versichert ist.

Am 00.00.00 ereignete sich ein Zusammenstoß des Rolltores der besagten Tiefgarage mit dem VW-Bus, als der Beklagte zu 1) in die Tiefgarage einfuhr. Zuvor hatte der Zeuge T, der Vater des Beklagten und wohnhaft in der genannten WEG-Anlage, dem Beklagten zu 1) das Rolltor zu der Tiefgarage mittels seiner Chipkarte geöffnet. Daraufhin begab sich der Beklagte zu 1), der ebenfalls in der Tiefgarage anwesend war, durch das nunmehr geöffnete Tor zu seinem außerhalb der Tiefgarage am Straßenrand abgestellten VW-Bus, um in die Tiefgarage einzufahren.

Das Rolltor der Tiefgarage schließt nach dem Öffnen automatisch nach ca. 3 Minuten. Warnhinweisschilder oder sonstige akustische oder optische Signale oder Einrichtungen, die auf den Schließvorgang aufmerksam machen, gibt es nicht. Allerdings be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real: Ankündigung Messe

Expo Real 2026

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Baumängel und Bauschäden erkennen
Baumängel und Bauschäden erkennen und reklamieren

Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.


Parkplätze und Tiefgaragen (Verkehrssicherung)
Parkplätze und Tiefgaragen (Verkehrssicherung)

Zusammenfassung Überblick Der Betreiber eines öffentlichen Parkplatzes trägt die Verkehrssicherungspflicht für dieses Grundstück. Zu hohe Bordsteinkanten, Polleranlagen und mangelhafter Winterdienst sind häufige Ärgernisse. Bei Tiefgaragen sorgen vor allem ...

4 Wochen testen

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren