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LG Hamburg Urteil vom 20.08.1987 - 7 S 79/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine einvernehmliche Mieterhöhung durch vorbehaltlose Zahlung des Mieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das in dem Stil der Mieterhöhungserklärung unterbreitete Vertragsangebot zu r Mieterhöhung wird vom Mieter nicht dadurch angenommen, daß er in der Annahme einer vermeintlichen Pflicht erhöhte Mietzahlungen leisten.

 

Tatbestand

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Beklagte ist Vermieter, die Kläger sind Mieter der Wohnung sowie des Kfz-Stellplatzes aufgrund des Wohnraum-Mietvertrags v. 30.5.1981 sowie des Garagen-Mietvertrags vom gleichen Tage. Der Wohnraum-Mietzins war bei Mietbeginn in Höhe von 900,- DM zzgl. monatlicher Betriebskostenvorauszahlung von 235,- DM vereinbart worden. Die Garagenmiete beträgt 50,- DM/mtl. Unter dem 30.10.1984 richtete der Beklagte ein Schreiben an den Kläger zu 1), in dem es u.a. heißt:

"Die Kostensteigerungen der letzten Jahre zwingen mich leider dazu, Ihre monatliche Miete um monatlich 100,- DM ab 1. Januar 1985 auf 1.285,- DM inkl. Nebenkosten und Garage anzuheben. Ich habe versucht, Ihnen dies in der letzten Zeit nicht vorzutragen, aber die Betriebsabrechnungen zeigen leider deutlich, daß ich die Kostenerhöhungen nicht mehr selbst tragen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis."

In der Folgezeit überwiesen die Kläger anstatt bisher 1.135,- DM nunmehr 1.235,- DM an den Beklagten, ohne diesen Gesamtbetrag auf dem Überweisungsträger näher aufzugliedern.

Die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 1984 und 1985 legte der Beklagte am 25.4.1986 vor und veranschlagte hierbei einen Betrag von 235,- DM als monatliche Vorauszahlung. Dem traten die Kläger mit Schreiben v. 6.5.1986 entgegen und beanspruchten die Anrechnung des monatlichen Mehrbetrages von 100,- DM, den sie seit dem 1.1.19...

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