Leitsatz (amtlich)
Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von Amts wegen.
Verfahrensgang
AG Erfurt (Entscheidung vom 06.12.2011; Aktenzeichen 48 Gs 2676/11) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 26.01.2012 wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 06.12.2011 (Az.: 48 Gs 2676/11) bzw. die Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten rechtswidrig war.
Die vorläufige Sicherstellung der in dem Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 25.01.2012 unter der laufenden Nummer pppp. aufgeführten Gegenstände wird aufgehoben und deren unverzügliche Herausgabe an den Beschuldigten angeordnet. Darüber hinaus wird die unverzügliche Herausgabe sämtlicher zwischenzeitlich gefertigter Kopien bzw. Datenträger angeordnet.
Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt Martin Neldner aus Ilmenau als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe
Gegen den Beschuldigten wird ein Verfahren wegen Betruges, der Hehlerei, der Urkundenfälschung sowie des Verstoßes gegen Urheberrechtsgesetz geführt.
Das Verfahren kam in Gang aufgrund des Hinweises einer in der Asylbewerberunterkunft Y. tätigen Sozialarbeiterin, die der Polizeiinspektion Z. mitteilte, ein Herr X. wolle gegen eine in A. ansässige Person Anzeige wegen Sozialleistungsbetruges erstatten.
Der Kurzmitteilung der PI Z. vom 03.06.2011 zufolge wurde Herr X. mit einer Dolmetscherin zum Sachverhalt am 02.06.2011 befragt. Dabei belastete er den Beschuldigten, seinen Cousin. Wegen sämtlicher Einzelheiten wird auf jene Kurzmitteilung Bezug genommen.
Die Polizeiinspektion B. bzw. die Staatsanwaltschaft Erfurt nahmen sodann einige Ermittlungen vor, die die Vo...