Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Erfurt Beschluss vom 23.04.2012 - 7 Qs 101/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von Amts wegen.

 

Verfahrensgang

AG Erfurt (Entscheidung vom 06.12.2011; Aktenzeichen 48 Gs 2676/11)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 26.01.2012 wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 06.12.2011 (Az.: 48 Gs 2676/11) bzw. die Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten rechtswidrig war.

Die vorläufige Sicherstellung der in dem Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 25.01.2012 unter der laufenden Nummer pppp. aufgeführten Gegenstände wird aufgehoben und deren unverzügliche Herausgabe an den Beschuldigten angeordnet. Darüber hinaus wird die unverzügliche Herausgabe sämtlicher zwischenzeitlich gefertigter Kopien bzw. Datenträger angeordnet.

Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt Martin Neldner aus Ilmenau als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.

 

Gründe

Gegen den Beschuldigten wird ein Verfahren wegen Betruges, der Hehlerei, der Urkundenfälschung sowie des Verstoßes gegen Urheberrechtsgesetz geführt.

Das Verfahren kam in Gang aufgrund des Hinweises einer in der Asylbewerberunterkunft Y. tätigen Sozialarbeiterin, die der Polizeiinspektion Z. mitteilte, ein Herr X. wolle gegen eine in A. ansässige Person Anzeige wegen Sozialleistungsbetruges erstatten.

Der Kurzmitteilung der PI Z. vom 03.06.2011 zufolge wurde Herr X. mit einer Dolmetscherin zum Sachverhalt am 02.06.2011 befragt. Dabei belastete er den Beschuldigten, seinen Cousin. Wegen sämtlicher Einzelheiten wird auf jene Kurzmitteilung Bezug genommen.

Die Polizeiinspektion B. bzw. die Staatsanwaltschaft Erfurt nahmen sodann einige Ermittlungen vor, die die Vo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BVerfG 2 BvR 2158/98
BVerfG 2 BvR 2158/98

  Verfahrensgang LG Verden (Aller) (Beschluss vom 02.11.1998; Aktenzeichen 1 Qs 229/98) AG Syke (Beschluss vom 17.07.1998; Aktenzeichen 8 Gs 196/98)   Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Syke vom 17. Juli 1998 – 8 Gs ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren