Entscheidungsstichwort (Thema)
Videokassettenmiete für höchstens 60 Tage
Leitsatz (amtlich)
Zur höhenmäßigen Begrenzung der Ansprüche des Vermieters bei nicht zurückgegebenen Videofilmkassetten.
Orientierungssatz
Ein gewerblicher Vermieter von Videokassetten kann bei Nichtrückgabe der Kassetten aufgrund seiner Vertragsbedingungen Fortzahlung des Mietzinses nur für die Dauer bis zu 60 Tagen verlangen.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 23.Oktober 1986 abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 910,00 DM (i.W. neunhundertzehn Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 9.Juli 1986 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3
Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger die Urteilsgebühr vorab. Von den übrigen Kosten dieser Instanz tragen der Kläger 11/20und der Beklagte 9/20.
Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Beklagte mietete am 25.2.1986 in der Videothek des Klägers in ... zwei Videofilmkassetten. In den zum Vertragsinhalt gewordenen Bedingungen des Klägers heißt es:
"Bei verspätet zurückgegebener Kassette wird eine Nachmiete erhoben.
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Preisliste - Video - Heute geholt - Morgen gebracht |
DM 4,-; |
Verlängerungsgebühr 3. + 4. Tag |
je DM 3,- |
Verlängerungsgebühr ab 5. Tag |
je DM 5,- |
längste Leihzeit 7 Tage."
Der Kläger behauptet, der Beklagte habe die gemieteten Kassetten trotz mehrfacher schriftlicher und persönlicher Mahnungen bis heute nicht zurückgegeben und nach eigenem Eingeständnis auch nicht mehr im Besitz. Deswegen verlangt er von ihm mit der Klage
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Miete und Nachmiete für insgesamt 100 Tage |
992,00 DM |
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und als Schadensersatz den Wiederbeschaffungswert der beiden K... |