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LG Dortmund Urteil vom 03.07.2008 - 4 S 29/08

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Verfahrensgang

AG Dortmund (Entscheidung vom 08.01.2008; Aktenzeichen 425 C 6299/07)

 

Tenor

  • Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 08.01.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • Der Beklagte wird verurteilt, an die Firma N. GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin, die W. GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau S., L-tal ... E 173,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2007 sowie weitere 23,21 € an den Kläger zu zahlen.

  • Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

  • Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I.

Der Kläger beansprucht von dem Beklagten als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 06.02.2007. Die Haftung dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig. Mit der Klage macht der Kläger weitere Mietwagenkosten geltend.

Am 19.3.2007 mietete der Kläger einen Ersatz-Pkw der Firma N. GmbH & Co. KG zum "Unfallersatztarif" an. Für die Zeit vom 19.3.2007 bis zum 23.3.2007 berechnete die Firma N. mit Rechnung vom 23.03.2007 für 5 Miettage 660,00 €. Auf diesen Betrag zahlte der Beklagte 280,84 €. Der Kläger beansprucht die Zahlung der übrigen Mietwagenkosten. Erstinstanzlich hat das Amtsgericht Dortmund mit Urteil vom 08.01.2008 die Klage abgewiesen. Es hat die Auffassung vertreten, weiterer Schadensersatz stünde dem Kläger nicht zu, da er nicht dargelegt und bewiesen habe, dass ihm kein anderer als der sogenannte Unfallersatztarif zugänglich gewesen wäre. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers.

Er beantragt,

  • das Urteil des Amtsgerichts abzuändern und die Beklagte zu...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Erstattung von Mietwagenkosten. Unfallersatztarif. Schadensschätzung  Leitsatz (amtlich) a) Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit ...

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