Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuschlag. Zwangsverwalter. Kaution
Leitsatz (amtlich)
Wird der Wohnungsmieter durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Eigentümer, so kann er vom Zwangsverwalter, der die Kaution vom früheren Vermieter nicht erhalten hat, die Auszahlung der Kaution nicht verlangen.
Normenkette
ZVG §§ 57, 152 Abs. 2; BGB § 566a
Verfahrensgang
AG Siegburg (Urteil vom 09.01.2009; Aktenzeichen 111 C 179/08) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.01.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg – 111 C 179/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Die Klägerin schloss zum 01.04.1996 einen Mietvertrag über die in der Klageschrift näher bezeichnete Wohnung in der C-Straße D, …1 I, mit dem damaligen Wohnungseigentümer, dem Zeugen N. In der Folge wechselte mehrmals der Eigentümer der Wohnung, bis schließlich der Zeuge S mit Kaufvertrag vom 07.04.2004 die Wohnung erwarb. Am 07.03.2007 ordnete das Amtsgericht Siegburg die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung bezüglich der Wohnung an und bestellte den Beklagten als Zwangsverwalter. Dieser erhielt von dem Zeugen S keine Kaution ausgehändigt.
Am 13.03.2008 erhielt die Klägerin – die bisherige Mieterin – im Rahmen der Zwangsversteigerung den Zuschlag für die Wohnung und wurde Eigentümerin. Sie begehrt von dem Bekla...