Leitsatz (amtlich)
Zur Täuschung der Bank über den Charakter der Ausführung eines Wertpapierauftrages, hier: Vorspiegelung eines Kommissionsgeschäftes statt des von der Bank vorgesehenen Verkaufs aus eigenem Bestand.
Tenor
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 25.400,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von 25 Stück M D Zertifikate III ($$$$: &&&&&&).
2.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.196,43 freizustellen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, der als Versicherungskaufmann für die B tätig ist, unterhielt seit dem Jahr 20## bei der C AG, die Rechtsvorgängerin der Beklagten ist (im Folgenden nur noch: Beklagte), ein Wertpapierdepot, das am ##.02.20## einen Gesamtwert von ca. 394.000,00 € aufwies und vorwiegend Aktien und Investmentfonds beinhaltete.
Anfang Februar 20## kam es zu einem Gespräch zwischen dem als Berater für die Beklagte tätigen Zeugen E und dem Kläger, in dessen Rahmen der Zeuge Vorschläge zur Umstrukturierung des Depots machte. Der Zeuge E schlug dem Kläger den Erwerb eines "M-Zertifikats" vor.
Im Nachgang zu diesem Gespräch übersandte die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom ##.02.20## eine "Produktinformation" zu dem von der Fa. M Co. B.V. emittierten M D Zertifikat III. In dem Anschreiben der Beklagten wird der Verkauf von in dem Depot des Klägers befindlichen Aktienfondsanteilen und der Erwerb des vorgenannten Zertifikats empfohlen. In dem Schreiben heißt es:
"Die Kursindikation liegt aktuell bei ca. 1.009-1.010. (...) Der Erwerb ist s...