Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen über das Internetportal Ebay ein Kaufvertrag bezüglich eines gebrauchten Pkw Porsche 996 zustande gekommen ist. Entsprechendes behauptet der Kläger und verlangt Erfüllung des Kaufvertrages und vorgerichtliche Anwaltskosten.
Der Kläger nimmt darauf Bezug, daß er über seinen Mitgliedsnamen T… den streitgegenständlichen Pkw angeboten hat. Er behauptet, die Beklagte habe über ihren Mitgliedsnamen C… das Angebot des Klägers angenommen. Der Kläger ist der Ansicht, hierdurch sei ein wirksamer Kaufvertrag der Parteien über den streitgegenständlichen Pkw zustande gekommen. Der Kläger behauptet, für ihn sei der Verkauf ein Privatgeschäft. Der Kläger ist zudem der Ansicht, für den Fall der Weitergabe der PIN an Dritte würde ihm der geltend gemachte Anspruch gegen die Beklagte aus Rechtsscheinshaftung zustehen.
Der Kläger beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 74.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 05.11.2004 Zug um Zug gegen Übergabe des Pkws Marke Porsche 996 4 S Coupe, Fahrgestell-Nr. XXXXXXXX sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 928,00 € zu zahlen.
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Sie bestreitet, daß ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Sie selbst habe kein Angebot abgegeben. Das Angebot könne allenfalls unter Verwendung der Daten durch Dritte abgegeben worden sein, bei denen sie sich an deren PC ein Ebay-Konto habe einrichten lassen. Durch E-Mails vom 20. und 24.10.2004 sei jedenfalls ein w...