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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.03.2006 - 4 Sa 494/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

ruhendes Arbeitsverhältnis. Geschäftsführervertrag. Schriftform. Aufhebung des Arbeitsvertrages. Entgelthöhe

 

Leitsatz (amtlich)

1. Im Zweifel liegt im Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen leitenden Angestellten die konkludente Aufhebung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses.

2. Zur Wahrung der Schriftform

 

Normenkette

BGB § 623

 

Verfahrensgang

ArbG Lübeck (Urteil vom 29.09.2005; Aktenzeichen 1 Ca 1572/05)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.07.2007; Aktenzeichen 6 AZR 432/06)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29.09.2005 – 1 Ca 1572/05 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis fortbestand bzw. besteht, nachdem der Kläger zwischenzeitlich zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt worden war.

Der Kläger trag ab 01.06.2001 in die Dienste des J. K. Verlages (nachfolgend: JK-Verlag) als Produktionsleiter ein. Inhaber des Verlages war J. K. Die Tätigkeit erfolgte aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5 – 7 d.A.).

Am 25.06.2002 wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der Beklagten notariell beurkundet und der Kläger zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt. Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.000,– übernahm Frau P. K. Die Beklagte wurde am 01.07.2002 in das Handelsregister eingetragen. Sie übernahm die Geschäfte des JK-Verlags im Wege des Betriebsübergangs. Der Kläger schloss am 01.07.2002 mit der Beklagten, vertreten durch ihre Alleingesellschafterin P. K., einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer. Als Vergütung vereinbarten die Vertragsparteien monatlich 3.728,17 EUR. Dies war jener Betrag, den der Kläger zuvor bereits beim JK-Verlag verd...

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