Verfahrensgang
ArbG Halle (Saale) (Urteil vom 11.09.1998; Aktenzeichen 4 Ca 1869/98) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 11.09.1998 – 4 Ca 1869/98 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten sich über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten, arbeitgeberseitigen Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die am … geborene, verheiratete und für ein Kind unterhaltsverpflichtete Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen als Finanzbuchhalterin seit dem 01.02.1986 beschäftigt. Ihr monatlicher Bruttoverdienst betrug bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden DM 3.249,50. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Ernährungswirtschaft Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit Anwendung.
Bei der Beklagten besteht ein dreiköpfiger Betriebsrat. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt. Sie betreibt eine Gefriertrocknungsanlage zur Herstellung von Lebensmitteln/Gewürzen. Sie beschäftigt in … 20 Mitarbeiter und 1 Betriebsleiter.
Am 07.05.1998 sollte bei der Beklagten ein dreiköpfiger Betriebsrat, bestehend aus 2 Arbeitern und 1 Angestellten gewählt werden. Auf das Wahlausschreiben, das die gemeinsame Wahl von Arbeitern und Angestellten vorsieht, wird verwiesen (vgl. Bl. 10 und 11 d.A.). In der Vorschlagsliste der Bewerber für den Betriebsrat ist die Klägerin unter laufender Nr. 1, nachdem die laufenden Ziffern 10 und 22 gestrichen wurden, als Wahlbewerber aufgeführt. Auf der Unters...