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LAG Rheinland-Pfalz Zwischenurteil vom 27.03.2009 - 9 Sa 737/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rubrumsberichtigung. Stationierungsstreitkräfte. Zulassung, nachträgliche. Rubrumsberichtigung und nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

 

Leitsatz (amtlich)

1. Im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage ist auch zu prüfen, ob überhaupt eine verspätete Klageerhebung vorliegt.

2. Keine verspätete Klageerhebung liegt vor, wenn in einer rechtzeitig erhobenen Klage die beklagte Partei unrichtig bezeichnet ist, sich aber unschwer im Wege der Auslegung ergibt, wer beklagte Partei sein soll (sog. Rubrumsberichtigung; hier: Klage gegen eine Dienststelle der US-Streitkräfte statt gegen die Bundesrepublik Deutschland).

 

Normenkette

KSchG § 5; NATO-Zus.Abk. Art. 56 Abs. 8

 

Verfahrensgang

ArbG Kaiserslautern (Urteil vom 05.11.2008; Aktenzeichen 4 Ca 145/08)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern – Auswärtige Kammern Pirmasens –, Az.: 4 Ca 145/08, aufgehoben.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 

Tatbestand

Der am 27.04.1970 geborene Kläger ist seit dem 01.09.2002 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften, zuletzt bei der Dienststelle P. als Metallspritzlackierer zu einer Bruttomonatsarbeitsvergütung von 2.130,08 EUR beschäftigt.

Mit Schreiben der „P., Kaserne, …, P.”, von deren Direktor unterschrieben, vom 12.02.2008 wurde das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31. Juli 2008 gekündigt.

Mit einer am 27. Februar 2008 beim Arbeitsgericht Kaiserslautern – Auswärtige Kammern Pirmasens – eingegangenen Klage, die unter Beifügung des Kündigungsschreibens gegen die „P.” gerichtet war, begehrte der Kläger die Feststellung, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 12. Februar 2008, zugegangen am 12. Februa...

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