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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.06.2006 - 6 Sa 206/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tantieme. Unklarheit. Vertragsauslegung und Tantieme

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Auslegung eines Individualarbeitsvertrages kann ergeben, dass – auch wenn für ein Kalenderjahr eine Tantieme in einer bestimmten Höhe als Betrag angegeben ist – bei von Anfang an absehbarem unterjährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses die Tantieme nur zeitanteilig geschuldet ist.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157

 

Verfahrensgang

ArbG Koblenz (Urteil vom 02.02.2006; Aktenzeichen 3 Ca 2875/05)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02.02.06 – AZ: 3 Ca 2875/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision an das Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger, welcher auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28.02.2005 bei der Beklagten ab 01.07.2005 beschäftigt war, hat sich mit seiner Klage, welche beim Arbeitsgericht am 06.10.2005 eingegangen ist, gegen eine ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.09.2005 gewendet und hat mit der Klageerweiterung vom 19.10.2005 die Zahlung von 10.000,00 EUR gefordert.

Der Kläger hat seine Klage im Wesentlichen damit begründet,

dass die Beklagte hätte das Beschäftigungsverhältnis mit dem Kläger nicht ohne weiteres und ohne Begründung kündigen dürfen, auch wenn sich der Kläger noch in der Probezeit befunden habe. Kündigungsgründe seien nicht gegeben, wobei festzustellen sei, dass der zuständige Vorgesetzte des Klägers nicht nur mit diesem Probleme gehabt habe, sondern auch mit anderen Mitarbeitern.

Der geforderte Betrag ergebe sich aus dem Arbeitsvertrag, wo die Beklagte unter Punkt 3.2 die Zahlung der Tantieme für 2005 in Höhe von 10.000,00 EUR brutto pro Jahr garantiere.

Der Kläger hat beantragt,

  1. festzustellen, dass der zwischen den Parteien am 28.02...

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