Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages nach § 11 FuTV
Leitsatz (redaktionell)
Der Anspruch auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages nach § 11 FuTV setzt voraus, dass dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz nach § 5 Abs. 1 FuTV angeboten werden kann. Ein Anspruch besteht daher nicht, wenn der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers nicht weggefallen ist.
Normenkette
LSV-NOG; FuTV (Tarifvertrag zur Regelung arbeitsrechtlicher Auswirkungen bei der Vereinigung von Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung)
Verfahrensgang
ArbG Ludwigshafen (Entscheidung vom 26.01.2016; Aktenzeichen 2 Ca 1514/15) |
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26. Januar 2016, Az. 2 Ca 1514/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Vorruhestandsvertrags.
Der im Juli 1960 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit Dezember 1982 bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse Rheinhessen-Pfalz in A-Stadt als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Zum 01.01.2013 ist sein Arbeitsverhältnis auf die Beklagte übergegangen. Der Kläger arbeitet seit 2005 als Sachbearbeiter in der Abteilung Pflegekasse zu einem Grundengelt nach Entgeltgruppe 9 TVöD iHv. € 3.931,43 brutto.
Durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vom 12.04.2012 wurde die Beklagte zum 01.01.2013 als Trägerin für die landwirtschaftliche Sozialversicherung errichtet; die bisherigen Träger wurden eingegliedert und aufgelöst. Die Beklagte trat nach Art. 2 § 1 Abs. 3 LSV-NOG in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Beklagte sollte bis zum 31.12.2015 das Personal um ca. 700 Vollzeitkräfte ve...