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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 06.10.2016 - 5 Sa 100/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages nach § 11 FuTV

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Anspruch auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages nach § 11 FuTV setzt voraus, dass dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz nach § 5 Abs. 1 FuTV angeboten werden kann. Ein Anspruch besteht daher nicht, wenn der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers nicht weggefallen ist.

 

Normenkette

LSV-NOG; FuTV (Tarifvertrag zur Regelung arbeitsrechtlicher Auswirkungen bei der Vereinigung von Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung)

 

Verfahrensgang

ArbG Ludwigshafen (Entscheidung vom 26.01.2016; Aktenzeichen 2 Ca 1514/15)

 

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26. Januar 2016, Az. 2 Ca 1514/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  2. Die Revision wird nicht zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Abschluss eines Vorruhestandsvertrags.

Der im Juli 1960 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit Dezember 1982 bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse Rheinhessen-Pfalz in A-Stadt als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Zum 01.01.2013 ist sein Arbeitsverhältnis auf die Beklagte übergegangen. Der Kläger arbeitet seit 2005 als Sachbearbeiter in der Abteilung Pflegekasse zu einem Grundengelt nach Entgeltgruppe 9 TVöD iHv. € 3.931,43 brutto.

Durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vom 12.04.2012 wurde die Beklagte zum 01.01.2013 als Trägerin für die landwirtschaftliche Sozialversicherung errichtet; die bisherigen Träger wurden eingegliedert und aufgelöst. Die Beklagte trat nach Art. 2 § 1 Abs. 3 LSV-NOG in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Beklagte sollte bis zum 31.12.2015 das Personal um ca. 700 Vollzeitkräfte ve...

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