Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Nürnberg Urteil vom 20.11.2003 - 5 Sa 88/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Revision eingelegt – 3 AZR 662/03

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

sonstiges. Betriebliche Altersversorgung. Bezugnahme auf Landesbeamtenrecht. Privates Altersversorgungssystem und Verweisung auf Beamtenrecht

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird in einer privatrechtlichen Altersversorgung auf das Landesbeamtenrecht Bezug genommen, so ist die Beamtenrecht vorgesehene Begrenzung einer Versorgungskürzung in Fällen des vorzeitigen Ruhestands auch für die privatrechtliche Versorgung maßgeblich, wenn ihre Anwendung auf einen Nichtbeamten nicht sinnwidrig wäre.

 

Normenkette

BetrAVG § 1; BeamtenVG § 14; BGB §§ 133, 157, 611 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Würzburg (Urteil vom 11.12.2002; Aktenzeichen 7 Ca 1340/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.01.2005; Aktenzeichen 3 AZR 662/03)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 11.12.2002, Aktenzeichen: 7 Ca 1340/02, in Ziff. 1. und 2. teilweise abgeändert und zur Klarstellung insoweit neu gefasst.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 564,84 (in Worten: Euro Fünfhundertvierundsechzig 84/100) brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz

aus EUR 31,38 brutto seit 01.10.2001

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.11.2001

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.12.2001

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.01.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.02.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.03.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.04.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.05.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.06.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.07.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.08.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.09.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.10.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.11.2002

aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.12.2002

aus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Betriebsrentengesetz / § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung
Betriebsrentengesetz / § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung

  (1) 1Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. 2Die Durchführung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren