Revision eingelegt – 3 AZR 662/03
Entscheidungsstichwort (Thema)
sonstiges. Betriebliche Altersversorgung. Bezugnahme auf Landesbeamtenrecht. Privates Altersversorgungssystem und Verweisung auf Beamtenrecht
Leitsatz (redaktionell)
Wird in einer privatrechtlichen Altersversorgung auf das Landesbeamtenrecht Bezug genommen, so ist die Beamtenrecht vorgesehene Begrenzung einer Versorgungskürzung in Fällen des vorzeitigen Ruhestands auch für die privatrechtliche Versorgung maßgeblich, wenn ihre Anwendung auf einen Nichtbeamten nicht sinnwidrig wäre.
Normenkette
BetrAVG § 1; BeamtenVG § 14; BGB §§ 133, 157, 611 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Würzburg (Urteil vom 11.12.2002; Aktenzeichen 7 Ca 1340/02) |
Nachgehend
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 11.12.2002, Aktenzeichen: 7 Ca 1340/02, in Ziff. 1. und 2. teilweise abgeändert und zur Klarstellung insoweit neu gefasst.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 564,84 (in Worten: Euro Fünfhundertvierundsechzig 84/100) brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz
aus EUR 31,38 brutto seit 01.10.2001
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.11.2001
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.12.2001
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.01.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.02.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.03.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.04.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.05.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.06.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.07.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.08.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.09.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.10.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.11.2002
aus weiteren EUR 31,38 brutto seit 01.12.2002
aus...