Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Materielle Reichweite einer in einem Arbeitsvertrag enthaltenen Ausschlussfrist für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"
Leitsatz (amtlich)
Die in einem Formulararbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung enthaltene Ausschlussfrist von drei Monaten für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung (entgegen BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12).
Normenkette
BGB § 687 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 202 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 667; BGB § 823; BGB § 309 Nr. 7; BGB § 681 S. 2
Verfahrensgang
ArbG Hannover (Entscheidung vom 24.01.2018; Aktenzeichen 8 Ca 107/17)
Nachgehend
BAG (Urteil vom 25.02.2021; Aktenzeichen 8 AZR 171/19)
BAG (Beschluss vom 09.10.2019; Aktenzeichen 8 AZN 562/19)
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 24. Januar 2018 - 8 Ca 107/17 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin G. vom 31. Mai 2017 und über die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat die Klägerin zu tragen.
Soweit die Klage abgewiesen wurde, wird...