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LAG Niedersachsen Urteil vom 21.05.2007 - 9 Sa 1371/06 (veröffentlicht am 08.01.2004)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verweisung in einem Formulararbeitsvertrag auf die für vergleichbare Beamte geltende Arbeitszeit und an die vergleichbaren Beamten gewährte Sonderzahlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die zur Bestimmung des Umfanges der Arbeitszeit auf die durch Rechtsverordnung geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verweist, ist nicht unklar und unverständlich iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anschluß an BAG vom 14.03.2007 – 5 AZR 630/06 –).

2. Dies gilt auch für eine entsprechende Verweisung auf die an vergleichbare Beamte gewährten Sonderzahlungen.

 

Normenkette

BGB § 305c Abs. 2, §§ 307, 308 Nr. 4; TVG § 4 Abs. 5

 

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Urteil vom 29.06.2006; Aktenzeichen 3 Ca 14/06 Ö)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 29.06.2006 – 3 Ca 14/06 Ö – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche der Klägerin sowie um die tarifliche Sonderzahlung und das tarifliche Urlaubsgeld für das Jahr 2005.

Die am 0.0.1960 geborene Klägerin ist seit 1980 bei dem beklagten Land im niedersächsischen als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) sowie die diesen Tarifvertrag ergänzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Mit Schreiben vom 26.03.2004 kündigte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der auch das beklagte Land angehört, die Arbeitszeitvorschriften des BAT zum 30.04.2003 sowie die Tarifverträge über die Sonderzahlung für Angestellte vom 12.10.1973 und über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16.03.1977 zum 31.07.2003.

Unter dem 17.11.2004 schlosse...

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