Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Niedersachsen Beschluss vom 07.01.1997 - 13 TaBV 86/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Beschluss vom 20.08.1996; Aktenzeichen 4 BV 7/95)

 

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 20.08.1996, 4 BV 7/95, wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

Der Betriebsrat begehrt Erstattung der Seminarkosten in Höhe von 1.250,00 DM für eine Schulungsveranstaltung vom 08.05.1995 bis 12.05.1995, an der der beteiligte Arbeitnehmer … teilgenommen hat.

Der beteiligte Arbeitnehmer ist mit Unterbrechungen (06.04.1990 bis 31.08.1992 und 14.04.1994 bis 06.05.1994) seit dem 29.04.1986 Betriebsratsmitglied. Bis 1994 bestand ein neunköpfiger Betriebsrat, seitdem besteht der Betriebsrat aus sieben Mitgliedern. In den Jahren 1987, 1988, 1989 und 1993 hat der beteiligte Arbeitnehmer an Schulungsveranstaltungen zum Betriebsverfassungsgesetz, zur Arbeitssicherheit, zur EDV und Mitbestimmung teilgenommen. Auf die Auflistung im Arbeitgeberschriftsatz vom 14.09.1995, Bl. 21 und 22 d. A., wird Bezug genommen. Vom 04.10. bis 07.10.1994 besuchte er ein Einführungsseminar zum Betriebsverfassungsgesetz (Themenplan Bl. 34 d. A.). Vom 20.03. bis 24.03.1995 besuchte er die Seminarveranstaltung „Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BR II)”. Auf den Inhalt der Seminarausschreibung, die ursprünglich für April erfolgte, wird Bezug genommen, Bl. 35 d. A. Mit Schreiben vom 14.03.1995 (Bl. 36 d. A.) teilte der Betriebsrat der Personalabteilung mit, er habe in der Sitzung vom 09.03.1995 die Entsendung der Betriebsratsmitglieder … zu einem Fortbildungsseminar mit dem Thema Informationsbeschaffung/Wirtschaftliche Angelegenheiten entsprechend § 106 BetrVG ff. beschlossen. Der Mitteilung war beigefügt das „37,6 – Seminar – Info” mit dem Seminartitel „Beteiligung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung / I. Sachverhalt
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • AGS Nr.12/2012, Kein Verjährungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • Sondereigentum: Duldung eines Antennenkabels / 4 Die Entscheidung
    1
  • ZAP 14/2020, Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige: Unwirksame betriebsbedingte Kündigung
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 7/2014, Haftungsverteilung bei einer Kollision zweie ... / 3 Anmerkung:
    1
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und ... / a) Überblick
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
  • § 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BAG 6 AZR 405/86
BAG 6 AZR 405/86

Entscheidungsstichwort (Thema) Unwirksamer Betriebsratsbeschluß. mangelhafte Einladung Leitsatz (redaktionell) 1. Die Vorschrift des § 29 Abs 2 Satz 3 BetrVG gehört zu den wesentlichen und unverzichtbaren ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren