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LAG München Urteil vom 23.10.1997 - 4 Sa 1033/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Ausschlußfrist. Vergütungsansprüche die vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängen

 

Leitsatz (amtlich)

Für Vergütungsansprüche aus §§ 611, 615 Satz 1 BGB, die vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängen, gilt für Redakteure an Zeitschriften die tarifliche Ausschlußfrist nach § 15 Abs. 4 des Manteltarifvertrages für Redakteure an Zeitschriften, nicht § 15 Abs. 1 Satz 3 des Manteltarifvertrages.

 

Normenkette

MTV für Redakteure an Zeitschriften vom 22.9.1990 § 15 Ziff. 1 S. 3; MTV für Redakteure an Zeitschriften vom 22.9.1990 § 15 Ziff. 4

 

Verfahrensgang

ArbG München (Teilurteil vom 29.07.1996; Aktenzeichen 19 Ca 12379/95)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 03.12.1998; Aktenzeichen 2 AZR 761/97)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 29.7.1996 – 19 Ca 12379/95 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere DM 81.200,– brutto abzüglich auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangene DM 16.225,84 zu zahlen.

Bezüglich eines Teilbetrages von DM 5.800,– brutto wird die Klage abgewiesen und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1/12, die Beklagte 11/12.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist im Berufungsverfahren streitig, ob Gehaltsansprüche des Klägers für die Zeit vom 1.1.1994 bis 31.12.1994 im Gesamtbetrag von DM 69.600,– (12 × DM 5.800,–), das Weihnachtsgeld für 1993 und 1994 sowie das Urlaubsgeld von 1994 mit jeweils DM 5.800,– infolge der Versäumung der einschlägigen tariflichen Ausschlußfrist verfallen sind.

Der Kläger war seit 1.1.1993 als Redakteur in der Münchner Redaktion der Beklagten, einem Zeitschriftenverlag, zu einem Monatsgehalt von DM 5.800,– brutto beschäftig...

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BAG 2 AZR 761/97
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifauslegung. Verfallfristen  Normenkette Manteltarifvertrag vom 22. September 1990 für Redakteure an Zeitschriften in der Bundesrepublik Deutschland und im Lande Berlin § 15  Verfahrensgang LAG München ...

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