Entscheidungsstichwort (Thema)
Altersteilzeit. Erfolgsanteile des spieltechnischen Personals in der Freistellungsphase
Leitsatz (amtlich)
Die aus dem Troncaufkommen zu zahlenden Erfolgsanteile eines sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell befindenden Arbeitnehmers in der Automatenaufsicht bemessen sich nicht spiegelbildlich nach dem Troncaufkommen in den Monaten der Arbeitsphase, sondern nach dem aktuellen Troncaufkommen im jeweiligen Monat der Freistellungsphase.
Normenkette
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bayerischen Spielbanken (
Verfahrensgang
ArbG München (Urteil vom 07.01.2009; Aktenzeichen 34 Ca 8756/08) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.01.2009 – 34 Ca 8756/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Höhe der Zahlung sogenannter Erfolgsanteile aus dem Automatentroncaufkommen der Spielbank, in der der Kläger beschäftigt war, während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Der Kläger war bei der Spielbank G. beschäftigt, zuletzt als Angestellter der Automatenaufsicht. Die Parteien schlossen am 21.01.2004 einen Änderungsvertrag für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, demzufolge das Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23.07.1996 und des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern in den Bayerischen Spielbanken (TV ATZ) vom 01.01.2003 in der jeweils geltenden Fassung ab 01.03.2004 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt werde und unbeschade...