Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines Lehrgangs zur Erlangung einer Musterberechtigung für ein bestimmtes Flugzeugmuster
Leitsatz (redaktionell)
1. Die zugrundeliegenden Verträge (Ausbildungsvertrag, Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag) bilden ein einheitliches Rechtsgeschäft. 2. Die anzuwendende Ausschlussfrist aus dem Rahmenvertrag schließt den streitgegenständlichen Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus, da die Forderung nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Normenkette
BGB §§ 307, 305, 310
Verfahrensgang
ArbG München (Entscheidung vom 05.07.2022; Aktenzeichen 16 Ca 5978/21) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 05.07.2022, Az.: 16 Ca 5978/21, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Darlehens, das dem Beklagten zur Finanzierung eines Lehrgangs zur Erlangung einer Musterberechtigung für ein bestimmtes Flugzeugmuster zur Verfügung gestellt wurde.
Der Kläger wurde mit Beschluss des AG A-Stadt vom 01.04.2019 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... mbH i. L. (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) bestellt. Die Insolvenzschuldnerin führte Lufttransporte aller Art einschließlich Personenbeförderung durch.
Der Beklagte hatte sich bei der Insolvenzschuldnerin auf eine Stelle als Co-Pilot auf dem Flugzeugtyp A 320 Family beworben. Er verfügte zu diesem Zeitpunkt über die allgemeine Erlaubnis zum Verkehrsflugzeugführer, jedoch nicht über die sogenannte Musterberechtigung (Type Rating) für das Flugzeugmuster der Airbus A 320 Family. Eine Musterberechtigung ist zwingender Bestandteil der erforderlic...