Entscheidungsstichwort (Thema)
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Nichtverlängerungsanzeige
Leitsatz (amtlich)
- Einzelfallentscheidung zur Frage der für das Verfahren der Nichtverlängerungsanzeige zuständigen Person und der hinreichenden Angabe von Gründen für die Nichtverlängerung; Fragen der ordnungsgemäßen Befristung des zugrunde liegenden Vertrages -
Normenkette
TzBfG § 17 S. 2
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 10.10.2012; Aktenzeichen 9 Ha 14/12) |
ArbG Köln (Entscheidung vom 12.07.2012; Aktenzeichen 9 Ha 14/12) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2012 - 9 Ha 14/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Rahmen einer Aufhebungsklage gemäß § 110 ArbGG um die wirksame Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Wegen des Tatbestandes und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat die Aufhebungsklage abgewiesen.
Gegen das der Klägerin am 02.11.2012 zugestellte Urteil erster Instanz wendet sich deren Berufung vom 23.11.2012, die die Klägerin mit der am 02.01.2013 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen Berufungsbegründungsschrift begründet hat.
Die Berufungsbegründung macht zunächst geltend, dass der Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts schon deshalb aufzuheben sei, weil er nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung der Entscheidung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und zur Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben worden sei.
Das seitens der Beklagten durchgeführte Nichtverlängerungsverfahren sei entgegen der...