Rechtsmittel zugelassen
Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsübergang. Widerspruch des Arbeitnehmers
Leitsatz (amtlich)
Der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang ist unverzüglich zu erklären und kann im Einzelfall auch vor dem Ablauf von drei Wochen seit endgültiger Kenntnis von der Person des Betriebserwerbers verspätet sein.
Normenkette
BGB § 613a
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 24.01.1996; Aktenzeichen 9 Ca 792/95) |
Nachgehend
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.1996 – 9 Ca 792/95 – abgeändert:
Die Klägerin wird mit der Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Streitwert: DM 14.073,50
Tatbestand
Die Klägerin war seit dem vom 01. September 1991 als Apothekerin in der R -A in K -S zu den Bedingungen eines Bestätigungsschreibens des Beklagten vom 25.05.1991 beschäftigt (Ablichtung Bl. 31 d.A.). Das Monatsgehalt der Klägerin betrug zuletzt 4.350,00 DM brutto zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen von monatlich 78,00 DM. Der Beklagte veräußerte die Apotheke zum 01.01.1995 an den Apotheker F.
Der Beklagte teilte den Mitarbeitern der R -A am 14.11.1994 mit, die Apotheke werde zum Jahresende veräußert, und er erklärte, Erwerber sei wahrscheinlich der Apotheker Friedrichs, dieser sei jedenfalls der aussichtsreichste Kandidat.
Am 26.11.1994 suchte die Klägerin den Erwerber der Apotheke in dessen Apotheke in B auf; Einzelheiten der hierbei geführten Gespräche sind zwischen den Parteien streitig. Es kam in der Folgezeit wiederholt zu weiteren Gesprächen, auch zu mehreren Telefonaten, zwischen der Klägerin und Herrn F, deren Zeitpunkt streitig ist, zuletzt unstreitig zu einem Zus...