Entscheidungsstichwort (Thema)
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz (amtlich)
Zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit.
Normenkette
BUrlG § 7
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 13.06.2008; Aktenzeichen 2 Ca 5559/07) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.06.2008 – 2 Ca 5559/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten noch über einen Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers.
Der am 31.05.1953 geborene Kläger war seit dem 01.08.2006 bei dem Beklagten als Verkaufsfahrer zu einem monatlichen Gehalt von ca. 2.000,00 EUR brutto beschäftigt. Der Kläger hatte einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Tagen.
Seit dem 26.05.2007 war der Kläger durchgehend arbeitsunfähig krank. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung vom 09.06.2007 zum 15.07.2007.
Diese Kündigung griff der Kläger mit der Kündigungsschutzklage an und verlangte später im Wege der Klageerweiterung Urlaubsabgeltung für 26 Urlaubstage in Höhe von 2.427,88 EUR brutto.
In einem am 16.05.2008 geschlossenen gerichtlichen Teilvergleich vereinbarten die Parteien unter anderem, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.07.2007 sein Ende gefunden habe.
Der Kläger, dessen Arbeitsunfähigkeit über den 13.06.2008 hinaus andauerte, begehrte daraufhin die noch streitig gebliebene Urlaubsabgeltung in Höhe von 2.427,88 EUR.
Durch Urteil vom 13.06.2008 hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung darauf abgestellt, der Urlaubsanspruch des Klägers sei wegen fortdauernder Erkrankung des Klägers mit Ablauf des 31.03.2008 ersatzlos untergegangen.
Hiergegen richte...