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LAG Köln Urteil vom 22.12.2016 - 8 Sa 404/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der Altersteilzeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst als Rentner, der bis auf die zuletzt vereinbarte Altersteilzeit in Vollzeit gearbeitet hat unter Berücksichtigung der Beihilfeverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW vom 30.11.2011.

 

Normenkette

BVOTb NRW § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 15.03.2016; Aktenzeichen 12 Ca 4885/15)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.05.2018; Aktenzeichen 6 AZR 215/17)

 

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.03.2016 - 12 Ca 4885/15 - abgeändert:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,68 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 456,08 € seit 22.02.2016 und aus 839,68 € seit 20.07.2016 zu zahlen.
    2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 100 % der beihilfefähigen Aufwendungen zu erstatten.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  3. Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger während der gesamten Rentenzeit ungekürzte Beihilfe zu gewähren.

Der am 1946 geborene Kläger war vom 01.04.1978 bis 30.04.2011 als Tarifangestellter mit der Tätigkeit eines Sozialarbeiters in einer Jugendeinrichtung bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der Stadt Köln beschäftigt. Der Kläger ist privat krankenversichert.

Infolge der Ausgliederung der kommunalen Jugendeinrichtungen und Übertragung derselben auf die Beklagte, ging das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege des Betriebsübergangs zum 01.01.1998 auf die Beklagte über. Im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang schlossen die S K und die Gewe...

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