Entscheidungsstichwort (Thema)
Verdienstausfallschaden. Masseschuld. Konkursforderung. Schadensersatzanspruch. Urlaubsabgeltung
Leitsatz (amtlich)
Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB bei einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers ist als Masseschuld im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO zu befriedigen (gegen BAG vom 13.08.1980 – AP Nr. 11 zu § 59 KO).
Normenkette
BGB § 628 Abs. 2; KO § 59 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 17.12.1996; Aktenzeichen 17 Ca 5139/96) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.12.1996 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 17 Ca 5139/96 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.665,24 DM brutto nebst 4 % Zinsen seit dem 19.06.1996 zu zahlen.
- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
- Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über restliche Zahlungsansprüche aus einem nach Konkurseröffnung beendeten Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin war seit November 1963 bei der Firma Sch beschäftigt. Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde am 01.02.1996 das Konkursverfahren eröffnet; der Beklagte wurde als Konkursverwalter bestellt.
Während der zuvor angeordneten Sequestration hatte die Gemeinschuldnerin bereits in Zusammenwirken mit dem Beklagten alle bestehenden Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist gekündigt. Aufgrund ihrer mehr als 20-jährigen Betriebszugehörigkeit war gegenüber der Klägerin eine Kündigungsfrist von sieben Monaten einzuhalten. Durch die im Januar 1996 ausgesprochene Kündigung der Gemeinschuldnerin wäre das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit...