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LAG Hamm Urteil vom 16.09.1999 - 4 Sa 1419/98

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Revision zurückgewiesen 12.12.2000

 

Verfahrensgang

ArbG Hagen (Westfalen) (Urteil vom 03.06.1998; Aktenzeichen 1 Ca 319/98)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.12.2000; Aktenzeichen 1 AZR 183/00)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 03.06.1998 (1 Ca 319/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.320,00 DM = 6.810,41 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die kraft Gewerkschafts- bzw. Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Parteien streiten um eine Reduzierung der dem Kläger seit 1993 nach Maßgabe des K… S…Sozialplanes 1993 (Konzern Betriebsvereinbarung vom 27.04. 1993) gewährten Verdienstsicherung.

Der am 12.04.1946 geborene Kläger ist bei der zum H…-K… Konzern gehörenden Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der K… S…AG, seit dem 01.02.1979 aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 29.01.1979 als Arbeiter beschäftigt, zuletzt seit dem 01.01.1998 im Werk H…-E…-… auf dem Arbeitsplatz „Schleifer Linie 1”.

Die Beklagte beschäftigte per 31.12.1997 1.463 Angestellte und Arbeiter. Für jedes Werk ist ein örtlicher Betriebsrat gewählt. Im übrigen ist ein Gesamtbetriebsrat gebildet, dem die Zuständigkeit über den Abschluß von Sozialplänen obliegt.

Der Kläger war für das zwischenzeitlich stillgelegte Werk H–––––––– eingestellt und dort bis zum 17.10.1993 beschäftigt worden. Mit Schreiben vom 08.10.1993, welches der Kläger mit dem Bemerken „einverstanden” gegengezeichnet hat, hat die Beklagte ihm mitgeteilt:

Wir bestätigen Ihnen hiermit, daß wir Sie aufgrund der Werksstillegung in H–––––––– mit Wirkung vom 18. Oktober 1993 in den Werksbereich W…-Ü… versetzen. Sie werden dort zunächst auf dem Arbeitsplatz „1. Glüher/Steuermann Beize” (Arb.-Pl.-Nr. 251 1101) eingesetzt. Der Stundenlohn betr...

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