Entscheidungsstichwort (Thema)
Sachprämie. Verwirkung. Unmöglichkeit
Leitsatz (amtlich)
Einzelfallentscheidung zum Erhalt einer Uhr als Sachprämie
Normenkette
BGB § 275
Verfahrensgang
ArbG Paderborn (Urteil vom 13.05.2011; Aktenzeichen 3 Ca 2289/10) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.05.2011 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger eine Uhr der Marke Rolex, Modell Submariner, herauszugeben und zu übereignen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 12 %, die Beklagte trägt 88 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen
Tatbestand
Die Parteien streiten, soweit zweitinstanzlich noch von Bedeutung, um die Herausgabe und Übereignung einer Uhr.
Die Beklagte stellt Dienstleistungen im Bereich des Getränkevertriebs zur Verfügung, so auch im Hinblick auf ein Getränk der Marke „Effect Energie”. Sie beschäftigte den Kläger vom 02.01.2007 bis zum 31.07.2010 als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich Tankstellen auf der Basis eines Arbeitsvertrages vom 03.01.2007, wegen dessen weiteren Inhalt auf Bl. 49 ff. der Gerichtsakte Bezug genommen wird. Zu den Aufgaben des Klägers gehörte es u.a., Kunden zu betreuen, Akquisition zu betreiben, die Distribution aufzubauen, zu pflegen und auszuweiten und die Präsenz der Produkte aus dem Sortiment der Beklagten in Tankstellen zu erhöhen.
2007 führte die Beklagte einen so genannten Rolex Contest durch. Dieser Wettbewerb endete zunächst am 01.07.2007. Ausweislich eines Memorandums des Verkaufsdirektors K1 der Beklagten erreichten die Mitarbeiter des so genannten Tankstellenteams, zu dem neben dem Kläger auch der Mitarbeiter P1 gehörte, das Wettbewerbsziel nicht, sondern nur zu 76,24 %. Gleichw...