Entscheidungsstichwort (Thema)
Zerschlagung einer strukturierten Betriebseinheit und Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer anderen Einheit im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmensspaltung. Unbegründete Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen eines Betriebsübergangs
Leitsatz (amtlich)
Bei der Aufspaltung eines Unternehmens nach dem Umwandlungsgesetz ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, sich an Betriebsteilen i.S.v. § 613 a I BGB zu orientieren. Eine andere Aufteilung, z.B. Geschäftsprozessen, kann zulässig sein.
Normenkette
BGB § 613a Abs. 1; UmwG § 323 Abs. 2, § 324
Verfahrensgang
ArbG Hamburg (Entscheidung vom 19.11.2015; Aktenzeichen 5 Ca 233/15) |
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 - 5 Ca 233/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Betriebs- und Unternehmensspaltung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung.
Die am ... 1971 geborene Klägerin war seit dem 14. Juni 1991 bei Rechtsvorgängern und zuletzt bei der in N. ansässigen L1 GmbH (AG Kiel - HRB ... KI -, Anlage K 6 - Bl. 66 d.A.), künftig: "L1 GmbH", zumindest bis 31. Oktober 2014 dem Team "H." zugeordnet und dort als Sachbearbeiterin "Interline Match Errors" der Jobgruppe "A. 2" mit einer monatlichen Vergütung von 4.300,00 € brutto beschäftigt. Die zuletzt von der Klägerin ausgeführten Tätigkeiten beschreibt das Zwischenzeugnis vom 03. Juni 2013 (Anlage K 2 - Bl. 31 d.A.).
Die L1 GmbH war auf Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse von Daten in elektronischer Form im Bereich der Abrechnungen im Luftverkehr spezialisiert. Hierzu bot sie Prod...