Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages. Eindeutige Tarifregelung über die Dauer der Regenerationskuren für Fluglotsen
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann. Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt.
2. Umfasst eine vom Arbeitgeber zu gewährende Freistellung für eine Regenerationskur für Fluglotsinnen und Fluglotsen nach dem einschlägigen Tarifvertrag einen Zeitraum von "26 Kalendertagen", so muss der Arbeitgeber auch für diese 26 Kalendertage die bezahlte Freistellung geben. Ein weiterer Freistellungsanspruch für die Tage der An- und Abreise zur Kur ist nicht vorgesehen. Hierfür gibt es nach dem Tarifvertrag nur eine pauschale Zeitgutschrift unabhängig von der Dauer und der zeitlichen Lage der An- und Abreise. Dass die Freistellung, die sich kalendertäglich bemisst, nicht mit einem Tag zusammenfallen darf, an welchem der Arbeitnehmer aufgrund der Jahresplanung schichtfrei hätte, ist im Tarifvertrag nicht vorgesehen. Diese tariflichen Regelungen sind eindeutig und keiner anderen Auslegung...